Schätzungen
Wann macht eine Verkehrswert-Schätzung ihrer Liegenschaft Sinn?
► Bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie
Hilft Ihnen einen Richtpreis festzusetzen und den Wert nicht zu hoch, aber auch nicht zu tief anzusetzen. Immer wieder sieht man Inserate, bei denen der Preis nach einigen Wochen sinkt. Unter Wert möchte man die Immobilie auch nicht verkaufen.
► Bei Schenkungen
Hier kann es aufgrund der Intervention von Steuerämter oder auch Nachkommen von Nutzen sein die Immobilie durch einen neutralen Schätzer bewerten zu lassen.
► Bei Erbteilung
Möchte ein Erbe eine Liegenschaft aus einer Erbteilung übernehmen, so ist eine Schätzung eine Grundlage, dass ein fairer Preis festgelegt wurde. Oftmals wird die Schätzung auch von einer Amtlichen Person angeordnet und in Auftrag gegeben.
► Bei Erbvorbezug
Sollten der Kreis der Erbberechtigten mehr als eine Person enthalten/betragen, kann eine Schätzung eine spätere Auseinandersetzung minimieren.
► Bei Trennung/Scheidung
Möchte ein Partner die Immobilie übernehmen, so ist deren Wert zum Zeitpunkt der Übernahme festzulegen.
► Nutzniessung/Wohnrecht
Selbstverständlich können wir als Experte auch den Wert mit Nutzniessung oder Wohnrecht festlegen. Gerne zeigen wir Ihnen auch die Möglichkeiten der beiden Varianten auf.
Wann kann eine hedonische Schätzung, die wesentlich günstiger angeboten wird, angewendet werden?
Eine hedonische Schätzung kann man anwenden, um einen ungefähren Wert seiner Liegenschaft zu erhalten. Dies kann Sinn machen, wenn man eine standarisierte Immobilie besitzt. Bei einer hedonischen Schätzungen sind die Eingabe eingeschränkt und Besonderheiten können gar nicht oder zu wenig berücksichtigt werden.
Die hedonische Methode greift auf Durchschnittswerte von verkauften Immobilien zurück. Hier wird keine Unterscheidung nach Neu- oder Altbauobjekten gemacht. Auch werden spezifische Kriterien nicht unbedingt mitberücksichtigt. Zudem beurteilt ein Besitzer seine Immobilie oftmals anders als der Fachmann. Erfahrungsmässig werden Zustand und Lage der Liegenschaft durch den Eigentümer positiver eingeschätzt.
Was sollte eine Schätzung enthalten?
Eine Schätzung sollte mind. die folgenden Angaben enthalten:
- Kubatur
- Grundstücksfläche
- Alter / Sanierungen
- Raumaufteilung
- Bauweise, Bausubstanz
- Ausbaustandard
- Lage, Verkehrsverbindungen
- Region, Gemeinde, Steuerfuss
- Bildmaterial
- Info über Bauzone
- Und wo nötig etwas über mögliches Potenzial (Ausnutzung)
Referenzen
Wir garantieren Ihnen eine professionelle Abwicklung. Herr Bernhard Frei erstellt durchschnittlich 50-70 Schätzungen pro Jahr, sowohl für Private als auch für Banken, Versicherungen oder Pensionskassen.
Checklisten
Unterlagen für Einfamilienhaus
Unterlagen für Eigentumswohnung
Unterlagen für Mehrfamilienhaus
Schätzungen
2019 | 48 |
2018 | 55 |
2017 | 62 |
2016 | 78 |
2015 | 57 |
2014 | 82 |
2013 | 74 |
2012 | 98 |